Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alpine Renova Sàrl · Vallorbe (Waadt), Schweiz — Letzte Aktualisierung: Juni 2026. Massgebend ist die französische Fassung.
1.Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln sämtliche Offerten, Verträge und Leistungen für Renovierung, Innendekoration und damit verbundene Arbeiten, die von der Alpine Renova Sàrl, Chemin du Contournement 3, 1337 Vallorbe (Waadt), Schweiz («Anbieterin»), für ihre Kunden («Kunde») erbracht werden.
Sie gelten unter Ausschluss entgegenstehender Bedingungen des Kunden, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Abweichungen bedürfen der Schriftform. Massgebend sind die bei Vertragsschluss veröffentlichten AGB.
2.Offerten und Kostenvoranschläge
Offerten sind kostenlos und werden auf Grundlage der vom Kunden gelieferten Angaben und des Zustands vor Ort erstellt. Sofern nicht anders angegeben, sind sie ab Ausstellungsdatum dreissig (30) Tage gültig.
Angegebene Mengen, Ausmasse und Schätzungen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Offerte bekannten Elementen. Nicht ausdrücklich in der Offerte genannte Leistungen werden separat in Rechnung gestellt.
3.Vertragsschluss
Der Vertrag gilt mit der schriftlichen Annahme der Offerte durch den Kunden als geschlossen (Unterschrift, Bestätigungs-E-Mail oder Anzahlung). Der Vertrag gilt als Werkvertrag im Sinne von Art. 363 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts («OR»).
4.Preise und MWST
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Sofern nicht anders angegeben, verstehen sie sich ohne Mehrwertsteuer (MWST), die zum gesetzlichen Satz hinzukommt.
Pauschalpreise sind für die beschriebenen Leistungen fest. Leistungen nach Aufwand (Regie) werden nach den tatsächlich aufgewendeten Stunden und Materialien abgerechnet. Eine unvorhersehbare und erhebliche Erhöhung der Materialkosten kann nach vorgängiger Information des Kunden weitergegeben werden.
5.Zahlungsbedingungen
- Bei Auftragserteilung kann eine Anzahlung von bis zu 30 % des Gesamtbetrags verlangt werden;
- Zwischenrechnungen können je nach Baufortschritt gestellt werden;
- der Restbetrag ist innert 30 Tagen nach der Schlussrechnung zahlbar.
Bleibt die Zahlung aus, befindet sich der Kunde am vereinbarten Fälligkeitstermin ohne Mahnung in Verzug, und es ist ein Verzugszins von 5 % pro Jahr geschuldet (Art. 104 OR), unbeschadet der Inkassokosten und von Art. 82 OR (Einrede des nicht erfüllten Vertrags).
6.Ausführungsfristen
Mitgeteilte Fristen sind unverbindlich, sofern keine feste Frist schriftlich vereinbart wurde. Sie verlängern sich angemessen bei Umständen, die die Anbieterin nicht zu vertreten hat (Verzug des Kunden, Leistungen Dritter, Witterung, Nichtverfügbarkeit von Materialien, höhere Gewalt).
7.Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, freien und sicheren Zugang zur Baustelle zu gewähren, zutreffende Informationen, die erforderlichen Bewilligungen und Anschlüsse (Wasser, Strom) bereitzustellen sowie die nötigen behördlichen Bewilligungen bzw. Zustimmungen der Stockwerkeigentümergemeinschaft einzuholen. Der Kunde haftet für die Richtigkeit der gemachten Angaben.
8.Änderungen und Zusatzarbeiten
Jede Änderung des Auftrags oder jede vom Kunden gewünschte Zusatzarbeit ist Gegenstand eines schriftlichen Nachtrags (Zusatzofferte) und kann zu einer Anpassung von Preis und Fristen führen.
9.Beizug von Subunternehmern
Die Anbieterin ist berechtigt, die Arbeiten ganz oder teilweise an qualifizierte Subunternehmer zu übertragen. Sie bleibt dem Kunden gegenüber für die ordnungsgemässe Ausführung der vergebenen Leistungen verantwortlich.
10.Abnahme der Arbeiten
Nach Fertigstellung werden die Arbeiten abgenommen. Der Kunde hat das Werk zu prüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich anzuzeigen (Art. 367 OR). Festgestellte Mängel werden in einem Protokoll festgehalten. Die vorbehaltlose Nutzung des Werks gilt als Abnahme.
11.Mängelhaftung
Die Anbieterin gewährleistet eine fachgerechte Ausführung. Bei einem gehörig gerügten Mangel kann der Kunde die unentgeltliche Beseitigung des Mangels verlangen; die Anbieterin kann die Nachbesserung anstelle einer Minderung oder Wandelung wählen (Art. 368 OR).
Sofern nichts anderes vereinbart ist oder auf die SIA-Norm 118 verwiesen wird, beträgt die Gewährleistungsfrist zwei (2) Jahre ab Abnahme; für Mängel, welche die Tragfähigkeit des Werks betreffen, beträgt sie fünf (5) Jahre. Mängel sind nach Entdeckung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ausgeschlossen sind Schäden aus normaler Abnutzung, mangelnder Wartung, unsachgemässer Nutzung oder Eingriffen Dritter.
12.Haftung
Die Anbieterin haftet für Schäden, die sie verschuldet hat. Ihre Haftung für indirekte Schäden, Betriebsausfall oder entgangenen Gewinn ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Haftungsbeschränkungen sind bei grobem Verschulden oder Absicht (Art. 100 OR) sowie bei Personenschäden unwirksam.
13.Versicherungen
Die Anbieterin verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung für ihre Tätigkeit. Der Kunde ist für die Versicherung seines Eigentums (Gebäude, Hausrat) während der Dauer der Arbeiten verantwortlich.
14.Geistiges Eigentum und Mockups
Von der Anbieterin erstellte Konzepte, Pläne, Zeichnungen, Mockups und Visualisierungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung ihr geistiges Eigentum und dürfen ohne ihre schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt, an Dritte weitergegeben oder für andere Projekte verwendet werden.
15.Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und Elemente bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Anbieterin, soweit dies mit ihrer Verbindung mit dem Werk vereinbar ist (Art. 715 ZGB).
16.Widerrufsrecht
Wird der Vertrag mit einem Konsumenten ausserhalb der Geschäftsräume der Anbieterin geschlossen (z. B. beim Kunden zu Hause), steht dem Kunden gemäss Art. 40a ff. OR ein Widerrufsrecht von vierzehn (14) Tagen zu. Der Widerruf erfolgt schriftlich; auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden während dieser Frist erbrachte Leistungen können in Rechnung gestellt werden.
17.Annullierung und Kündigung
Annulliert oder kündigt der Kunde den Auftrag nach Abschluss des Vertrags (Ziff. 3 hiervor), so schuldet der Kunde als pauschale Entschädigung vierzig Prozent (40 %) des Gesamtbetrags des angenommenen Angebots. Diese Entschädigung deckt namentlich die Kosten für Organisation, Planung, die Reservierung von Arbeitskräften und Material sowie den entgangenen Gewinn gemäss Art. 377 OR.
Bereits geleistete Anzahlungen werden an diese Entschädigung angerechnet. Übersteigt der Wert bereits erbrachter Leistungen und gelieferter Materialien diesen Pauschalbetrag, können diese zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Dieser Pauschalbetrag gilt nicht für die gültige Ausübung des Widerrufsrechts gemäss Ziff. 16 hiervor.
18.Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für eine Nichterfüllung infolge höherer Gewalt (Naturkatastrophe, Pandemie, behördliche Massnahmen, Lieferengpässe, Streik usw.). Die Pflichten ruhen für die Dauer des Hindernisses.
19.Datenschutz
Die Anbieterin bearbeitet die Personendaten des Kunden gemäss dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG, in Kraft seit 1. September 2023), ausschliesslich zum Zweck der Vertragserfüllung, der Rechnungsstellung und der Kommunikation. Daten werden nicht an Dritte verkauft. Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung unter info@alpinerenova.ch.
20.Salvatorische Klausel
Ist eine Bestimmung dieser AGB nichtig oder undurchführbar, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die nichtige Bestimmung wird durch eine gültige Regelung ersetzt, die dem Willen der Parteien am nächsten kommt.
21.Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB und jeder mit der Anbieterin geschlossene Vertrag unterstehen ausschliesslich dem Schweizer Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Wiener Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Vallorbe (Kanton Waadt), unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Gerichtsstände. Massgebend ist die französische Fassung dieser AGB.
Alpine Renova Sàrl · Chemin du Contournement 3, 1337 Vallorbe, Waadt, Schweiz · info@alpinerenova.ch · +41 78 668 96 60